Amtsgericht Kempen

Dieser Artikel behandelt das nordrhein-westfälische Amtsgericht. Für das gleichnamige ehemalige Amtsgericht in Kempen (Provinz Posen) siehe Amtsgericht Kempen (Provinz Posen).
Amtsgericht Kempen

Kempen ist Sitz des Amtsgerichts Kempen, das für die Stadt Kempen und die Gemeinden Grefrath und Tönisvorst im östlichen Kreis Viersen zuständig ist. In dem 144 km² großen Gerichtsbezirk leben rund 82.000 Menschen. Ferner ist das Amtsgericht Kempen für die Landwirtschaftssachen der Amtsgerichtsbezirke Kempen, Krefeld und Nettetal zuständig.

Übergeordnete Gerichte

Das dem Amtsgericht Kempen übergeordnete Landgericht ist das Landgericht Krefeld, das wiederum dem Oberlandesgericht Düsseldorf untersteht.

Geschichte

Das königlich preußische Amtsgericht Kempen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Kleve im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln gebildet. Der Sitz des Gerichts war Kempen.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Kempen außer den Teilen, die dem Amtsgericht Dülken und dem Amtsgericht Lobberich zugeordnet waren sowie die Bürgermeistereien Wachtendonk und Wankum.[1]

Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Wachtendonk gehalten.[2]

Amtsgerichtsgebäude

Das Amtsgerichtsgebäude (Hessenring 43) wurde 1892 bzw. 1905 erbaut und steht unter Denkmalschutz.

Siehe auch

  • Internetpräsenz des AG Kempen (mit Foto)
  • Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Kempen

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 556, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 413 online

51.3625086.416132Koordinaten: 51° 21′ 45″ N, 6° 24′ 58,1″ O

Emmerich | Geldern | Kleve | Moers | Rheinberg

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