Fruchtzins

Bauern bei der Ablieferung ihrer Naturalien-Abgaben an den Grundherren

Der Fruchtzins, auch Getreidezins oder Kornzins genannt, war eine im Feudalwesen vom Landbenutzer aus seinem Erwirtschafteten jährlich und, im Gegensatz zum Geldzins, in Naturalien zu entrichtende Abgabe an den feudalen Grundherrn. Meist handelte es sich um Getreide, aber es konnten auch Hanf, Flachs, Eier, Milch, Honig oder aus landwirtschaftlichen Grundprodukten zubereitete Produkte wie Mehl, Butter, Käse, oder ähnliches herangezogen werden.

Siehe auch

  • Gült
  • Gefälle (Recht)

Literatur

  • fruchtzins. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 4: Forschel–Gefolgsmann – (IV, 1. Abteilung, Teil 1). S. Hirzel, Leipzig 1878, Sp. 281 (woerterbuchnetz.de). 
  • Pierer’s Universal-Lexikon. Band 19. Altenburg 1865, S. 643–648 (zeno.org).