Konrad Wibbeking

Konrad Wibbeking (* im 15. Jahrhundert in Rietberg; † 17. April 1544 in Lübeck) war ein deutscher, aus Westfalen zugewanderter Lübecker Kaufmann, der bereits in erster Generation in den Rat der Hansestadt gewählt wurde.

Leben

Über die Herkunft aus dem westfälischen Rietberg hinaus ist über die familiäre Herkunft und Ausbildung Wibbekings nicht bekannt. In Lübeck wurde er Stammvater einer Ahnreihe von erfolgreichen Kaufleuten, die als Familie mehrere Lübecker Bürgermeister und Ratsherren stellte. Er selbst wurde 1522 in den Rat gewählt und war mehrfach Kämmereiherr (1537–39 und 1542). Im Zuge der Reformation in Lübeck oblag es ihm gemeinsam mit dem Ratsherrn Hinrich Castorp den katholischen Geistlichen in der Stadt am 9. April 1530 das beschlossene Predigtverbot mitzuteilen. Im Zuge der bürgerschaftlichen Unruhen der Jürgen-Wullenweber-Zeit gehörte er zu den Ratsherren, die am 11. April 1534 aus dem Rat der Stadt ausscheiden mussten. Am 12. November 1534 trat er dem Rat wieder bei.

Wibbeking war verheiratet mit Gertrud Northoff, der Tochter des 1497 verstorbenen Kaufmanns Johann Northoff und Schwester von Heinrich und Christian Northoff. Sein Sohn Paul Wibbeking wurde ebenfalls Ratsherr in Lübeck und im Jahr 1560 auch Bürgermeister der Stadt.[1]

Literatur

  • Georg Wilhelm Dittmer: Genealogische und biographische Nachrichten über Lübeckische Familien aus älterer Zeit, Lübeck 1859, S. 98 (Digitalisat)
  • Emil Ferdinand Fehling: Lübeckische Ratslinie, Lübeck 1925, Nr. 614.

Einzelnachweise

  1. Fehling: Ratslinie, Nr. 655
Normdaten (Person): GND: 131180286X (lobid, OGND, AKS) | VIAF: 2506170186291624400006 | Wikipedia-Personensuche
Personendaten
NAME Wibbeking, Konrad
KURZBESCHREIBUNG Lübecker Kaufmann
GEBURTSDATUM 15. Jahrhundert
GEBURTSORT Rietberg
STERBEDATUM 17. April 1544
STERBEORT Lübeck