Ligatur

Ligatur (von lateinisch ligare ‚binden‘) steht für:

  • das Verbinden von Buchstabenelementen und Buchstaben (Innen- und Außenligatur), siehe Ligatur (Paläographie)
  • die Verbindung von mindestens zwei Buchstaben zu einer Einheit im Schriftwesen, siehe Ligatur (Typografie)
  • eine spezielle Schreibweise der Mensuralnotation in der Musikgeschichte, siehe Ligatur (Musik)
  • die Bindung mehrerer Noten gleicher Tonhöhe in der Musik, siehe Haltebogen
  • die Unterbindung eines Hohlorgans bzw. eines Blutgefäßes, siehe Ligatur (Chirurgie)
  • die Umschlingung benachbarter Zähne mit Draht, siehe Ligatur (Zahnmedizin)
  • ein Begriff für gesellschaftliche Bindung von Ralf Dahrendorf, siehe Ligaturen (Soziologie)
  • die Vorrichtung zum Halten des Blattes auf dem Mundstück bei Saxophonen und Klarinetten, die Blattschraube (Holzblasinstrument)


Siehe auch:

Wiktionary: Ligatur – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.