Resolution 3236 der UN-Generalversammlung
UN-Generalversammlung Resolution 3236 | |
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Datum: | 22. November 1974 |
Sitzung: | 2296 |
Kennung: | A/RES/3236 (XXIX) (Dokument) |
Abstimmung: | Dafür: 89 Dagegen: 8 Enthaltungen: 37 |
Gegenstand: | Frage von Palästina |
Ergebnis: | Angenommen |
Die Resolution 3236 der UN-Generalversammlung, die während der 29. Sitzung am 22. November 1974 angenommen wurde, bekräftigt die unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes. Zu diesen Rechten zählen das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf nationale Unabhängigkeit und Souveränität sowie das Recht auf Rückkehr in ihre Heimat und zu ihrem Eigentum, aus dem sie vertrieben wurden. Darüber hinaus officialisiert die Resolution den Kontakt der Vereinten Nationen mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation und verankert die ‚Frage Palästinas‘ dauerhaft auf der Tagesordnung der UN.
Wortlaut
- Vereinte Nationen Generalversammlung
- A/RES/3236 (XXIX) 22. November 1974
- 3236 (XXIX). Frage von Palästina
Die Generalversammlung,
in Betrachtung der Frage Palästinas,
nachdem sie die Erklärung der Palästinensischen Befreiungsorganisation, dem Vertreter des palästinensischen Volkes, gehört hat,
nachdem sie auch andere Aussagen während der Debatte gehört hat,
tief besorgt, dass noch keine gerechte Lösung für das Problem Palästina erreicht wurde und anerkennend, dass das Problem Palästina weiterhin den internationalen Frieden und die Sicherheit gefährdet,
anerkennend, dass das palästinensische Volk ein Recht auf Selbstbestimmung gemäß der Charta der Vereinten Nationen hat,
seine ernste Besorgnis ausdrückend, dass das palästinensische Volk daran gehindert wird, seine unveräußerlichen Rechte zu genießen, insbesondere sein Recht auf Selbstbestimmung,
geleitet von den Zielen und Grundsätzen der Charta,
unter Erinnerung an ihre relevanten Resolutionen, die das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung bekräftigen,
1. bekräftigt die unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes in Palästina, einschließlich:
- (a) Das Recht auf Selbstbestimmung ohne äußere Einmischung;
- (b) Das Recht auf nationale Unabhängigkeit und Souveränität;
2. bekräftigt auch das unveräußerliche Recht der Palästinenser, in ihre Heimat und ihr Eigentum zurückzukehren, von dem sie vertrieben und entwurzelt wurden, und fordert ihre Rückkehr;
3. betont, dass die volle Achtung und Verwirklichung dieser unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes unerlässlich für die Lösung der Frage Palästinas ist;
4. erkennt an, dass das palästinensische Volk ein Hauptakteur bei der Herstellung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten ist;
5. erkennt weiterhin das Recht des palästinensischen Volkes an, seine Rechte mit allen Mitteln wiederzugewinnen, gemäß den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen;
6. appelliert an alle Staaten und internationalen Organisationen, das palästinensische Volk in seinem Kampf um die Wiederherstellung seiner Rechte zu unterstützen, gemäß der Charta;
7. ersucht den Generalsekretär, Kontakte zur Palästinensischen Befreiungsorganisation über alle Fragen bezüglich der Frage Palästinas aufzunehmen;
8. ersucht den Generalsekretär, der Generalversammlung auf ihrer dreißigsten Sitzung über die Umsetzung der gegenwärtigen Resolution zu berichten;
9. beschließt, den Punkt mit dem Titel "Frage von Palästina" in die vorläufige Tagesordnung ihrer dreißigsten Sitzung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnisse
Das Ergebnis der Abstimmung war wie folgt:[1]
Zustimmung:
- Afghanistan Afghanistan
- Albanien Albanien
- Algerien Algerien
- Argentinien Argentinien
- Bahrain Bahrain
- Bangladesch Bangladesch
- Bhutan Bhutan
- Botswana Botswana
- Bulgarien Bulgarien
- Myanmar Myanmar
- Burundi Burundi
- Belarus Belarus
- Kamerun Kamerun
- Zentralafrikanische Republik Zentralafrikanische Republik
- Tschad Tschad
- China Volksrepublik Volksrepublik China
- Kongo Republik Republik Kongo
- Kuba Kuba
- Zypern Republik Zypern
- Tschechien Tschechien
- Benin Benin
- Jemen Sud Südjemen
- Agypten Ägypten
- Äquatorialguinea Äquatorialguinea
- Athiopien Äthiopien
- Gabun Gabun
- Gambia Gambia
- Deutschland Demokratische Republik 1949 Deutsche Demokratische Republik
- Ghana Ghana
- Guinea-a Guinea
- Guinea-Bissau Guinea-Bissau
- Guyana Guyana
- Ungarn Ungarn
- Indien Indien
- Indonesien Indonesien
- Iran Iran
- Irak Irak
- Elfenbeinküste Elfenbeinküste
- Jamaika Jamaika
- Jordanien Jordanien
- Kenia Kenia
- Kambodscha Kambodscha
- Kuwait Kuwait
- Libanon Libanon
- Lesotho Lesotho
- Liberia Liberia
- Libyen Libyen
- Madagaskar Madagaskar
- Malaysia Malaysia
- Mali Mali
- Malta Malta
- Mauretanien Mauretanien
- Mauritius Mauritius
- Mongolei Mongolei
- Marokko Marokko
- Niger Niger
- Nigeria Nigeria
- Oman Oman
- Pakistan Pakistan
- Peru Peru
- Philippinen Philippinen
- Polen Polen
- Portugal Portugal
- Katar Katar
- Rumänien Rumänien
- Ruanda Ruanda
- Saudi-Arabien Saudi-Arabien
- Senegal Senegal
- Sierra Leone Sierra Leone
- Somalia Somalia
- Spanien Spanien
- Sri Lanka Sri Lanka
- Sudan Sudan
- Syrien Syrien
- Thailand Thailand
- Togo Togo
- Trinidad und Tobago Trinidad und Tobago
- Tunesien Tunesien
- Turkei Türkei
- Uganda Uganda
- Ukraine Ukraine
- Sowjetunion Sowjetunion
- Vereinigte Arabische Emirate Vereinigte Arabische Emirate
- Tansania Tansania
- Obervolta Obervolta
- Jemen Arabische Republik Nordjemen
- Jugoslawien Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien
- Zaire Zaire
- Sambia Sambia
Ablehnung:
- Bolivien Bolivien
- Chile Chile
- Costa Rica Costa Rica
- Island Island
- Israel Israel
- Nicaragua Nicaragua
- Norwegen Norwegen
- Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten
Enthaltungen:
- Australien Australien
- Osterreich Österreich
- Bahamas Bahamas
- Barbados Barbados
- Belgien Belgien
- Kanada Kanada
- Kolumbien Kolumbien
- Danemark Dänemark
- Ecuador Ecuador
- El Salvador El Salvador
- Fidschi Fidschi
- Finnland Finnland
- Frankreich Frankreich
- Deutschland BR BR Deutschland
- Griechenland Griechenland
- Grenada Grenada
- Guatemala Guatemala
- Haiti Haiti
- Honduras Honduras
- Irland Irland
- Italien Italien
- Japan Japan
- Laos Laos
- Luxemburg Luxemburg
- Malawi Malawi
- Mexiko Mexiko
- Nepal Nepal
- Niederlande Niederlande
- Neuseeland Neuseeland
- Panama Panama
- Paraguay Paraguay
- Singapur Singapur
- Eswatini Eswatini
- Schweden Schweden
- Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
- Uruguay Uruguay
- Venezuela Venezuela
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Question of Palestine :: resolution /: adopted by the General Assembly. 22. November 1974 (englisch, un.org [abgerufen am 20. Mai 2024]): “Voting Summary Yes: 89 | No: 8 | Abstentions: 37 | Non-Voting: 4 | Total voting membership: 138”