Vereinbarung

Eine Vereinbarung ist eine bindende Verabredung.[1] Das zugrundeliegende Verb vereinbaren ist in der Bedeutung „eines Sinnes werden“ im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt (mittelhochdeutsch vereinbæren zu mhd. einbære ‚einhellig‘, ‚einträchtig‘).[2] Sie wird freiwillig geschlossen.

Eine Vereinbarung, eine Übereinkunft, ein Übereinkommen, eine Abmachung kann in der Form eines Vertrages fixiert sein. Eng verwandt ist auch der Begriff des Abkommens.

Besondere Vereinbarungen:

  • Betriebsvereinbarung: ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Dienstvereinbarung: im öffentlichen Dienst ein Vertrag zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat
  • Eingliederungsvereinbarung: ein Verwaltungsakt im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • Freie Vereinbarung: ein Organisationsprinzip des Anarchismus
  • Zielvereinbarung: ein betriebswirtschaftlicher Begriff aus der Unternehmensführung
  • Art. 15a B-VG-Vereinbarung: Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über ihren Wirkungsbereich (Österreich)
  • Konvention
  • Völkerrechtlicher Vertrag

Österreich

Auch in Österreich beinhalten verschiedene Rechtsbegriffe das Wort Vereinbarung, unter anderem:

  • Betriebsvereinbarung: im Arbeitsrecht ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat;
  • Art. 15a-Vereinbarung: eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern oder zwischen den Ländern untereinander.
Wiktionary: Vereinbarung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Satz nach Mackensen – Grosses Deutsches Wörterbuch. 1977, Lemma Vereinbarung.
  2. Satz nach Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage 2002, Lemma vereinbaren.
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4187645-3 (lobid, OGND, AKS)
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